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Diese Preisliste verpflichtet die Werke nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten
Artikel.
Für die Lieferung von Transportbeton gelten die allgemeinen Lieferbedingungen des
Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB 2003.
Lieferungen
Für die Herstellung, Lieferung und Verarbeitung des Transportbetons sind die Vorschriften
der SN EN 206-1:2000 massgebend.
Die Lieferungskubatur entspricht dem verdichteten und verarbeiten Betonvolumen. Für
Mischchargen unter 0,5 m³ können wir keine Garantie für optimale Durchmischung
übernehmen.
Mängelrüge
Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Materials zu prüfen ob:
a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt.
b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.
Allfällige Beanstandungen sind, damit die der Lieferant auf ihre Berechtigung prüfen kann,
vor dem Einbringen des Transportbetons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei
Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden.
Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz, bei
Lieferung ab Werk die Übergabe des Transportbetons auf das Transportfahrzeug.
Bestehen seitens des Bezügers hinsichtlich Qualität des gelieferten Betons Zweifel und
ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Bezüger zur Entnahme einer Probe
verpflichtet.
Zahlungsbedingungen:30 Tage netto. |